AGB
WEGO Daten- und Meldetechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Liefergeschäfte, gleichgültig wie diese abgeschlossen werden. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Abnehmer und Wiederverkäufer, wie Softwarehäuser, Fachhändler u.ähnl. sowie an industrielle Großabnehmer. Unsere Preisangaben gelten generell netto zzgl. gesetzlicher Mehrwersteuer und Transportkosten.
2. Auftrag
Unsere Angebote sind stets freibleibend, Lieferungsmöglichkeit ist vorbehalten. Verpflichtungen für uns entstehen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung.
3. Leistungsvorbehalt
Von der Verpflichtung zur Leistung sowie von der Einhaltung einer zugesagten Lieferfrist befreien alle von uns nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung seitens unserer Lieferanten.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Beschädigt eintreffende Sendungen sind dem Ablieferer (Bahn, Post, Spediteur) erst nach dessen Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung für gelieferte Ware beträgt zwölf Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag des Versandes bzw. der Übergabe an den Kunden. Zur Erfüllung der Gewährleistung behalten wir uns Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Wandlung und Minderung sind erst zulässig, wenn zwei Nachbesserungen und/oder eine Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist die Ware unter Beifügung des Kaufbeleges frei Haus an uns einzusenden. Bei Inanspruchnahme der Leistung im Hause des Käufers werden Reisezeiten und Fahrtkosten zu unseren jeweils gültigen Sätzen berechnet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Schäden oder Mängel, die während der Gewährleistungsfrist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Ware auftreten. Jede Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen hat oder der Defekt auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
Wir behalten uns vor, für alle noch nicht ausgelieferten Waren den Kaufpreis anzupassen bzw. neu zu vereinbaren, wenn die Lieferung zum ursprünglichen Preis aufgrund von Preisänderungen unserer Lieferanten unzumutbar wird. Kommt eine Vereinbarung hierüber nicht zustande, sind wir zur Verweigerung der Vertragserfüllung ohne Ersatzverpflichtung berechtigt. Der Kaufpreis ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig, bei Reparaturen und anderen Leistungen sofort nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Bei Erstlieferung oder bei Zweifeln hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers behalten wir uns Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor. Unsere Preisangaben gelten generell netto zzgl. gesetzlicher Mehrwersteuer und Transportkosten bei Liefergeschäften. Wird für einen Kunden eine individuelle Programmanalyse erstellt und ein Auftrag bleibt aus, erfolgt eine Berechnung nach Aufwand.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen durch uns erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt, und zwar bezogen auf den gesamten Saldo aus der Geschäftsverbindung, womit sich der Käufer ausdrücklich einverstanden erklärt. Eine Veräußerung ist unzulässig, solange das Eigentum vorbehalten ist. Eine Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen, stets in unserem Auftrag, wobei eventuell entstehendes Mit- oder Gesamteigentum an uns abgetreten wird. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
8. Wiederverkauf, Export, Schutzrechte
Programme und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kauf von Software beinhaltet nicht das Recht, Programme und Dokumentationen ganz oder teilweise zu ändern oder zu vervielfältigen.
9. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung) sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens.
10. Altgeräte Rücknahmepflicht nach ElektroG
Der Kunde stellt uns von der Rücknahmeverpflichtung nach §10 Abs. 2 ElektroG und damit zusammenhängenden Ansprüchen dritter frei. Nach Nutzungsbeendigung hat er die gelieferte Ware auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Weiterveräußerung an gewerbliche Dritte hat er diese zu verpflichten, die Ware nach Nutzungs-Ende auf deren Kosten vorschriftsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt er dies, verpflichtet er sich, die Ware nach Nutzungs-Ende zurückzunehmen und diese selbst auf seine Kosten zu entsorgen. Unser Anspruch auf Rücknahme-Freistellung verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens, nachdem uns der Kunde schriftlich über das Nutzungs-Ende informiert hat.
11. Skripte und Software
Für Skripte und andere Beispielprogramme die wir als kostenlose Kundendienstleistung erstellen, übernehmen wir weder eine Garantie auf Fehlerfreiheit noch auf Funktionssicherheit. Die Nutzung erfolgt stets auf eigenes Risiko, ohne Gewährleistung und unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche gegen uns. Sie ist ausschließlich Personen bzw. Organisationen und deren Kunden erlaubt, mit denen wir eine Geschäftsbedingung unterhalten. Die Skripte und Programme können von diesen beliebig verändert und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden, bleiben aber auch nach Veröffentlichung stets unser urheberechtliches Eigentum. Eine Weitergabe oder Veräußerung an Dritte, insbesondere an solche, die mit uns im Wettbewerb stehen ist nicht gestattet.
12. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Vollkaufleuten ist München.